Schulhilfe

Dieses Angebot hat die ergänzende Pflege und Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen  bei der Bewältigung des Schulalltages und der schulischen Anforderungen zum Gegenstand. Schulhelfer*innen ermöglichen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einen erfolgreichen Schulbesuch an einer allgemeinbildenden Schule und sichern somit ihr Recht auf Bildung und Erziehung  (vgl. § 2 Schulgesetz). Ein entsprechender Bedarf wird im Vorfeld vom schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) festgestellt.