Mehr Spielraum für Kinderrechte! Unter dieser Überschrift wollen wir die Kinderrechte (UNO-Kinderrechte-Konvention von 1989) bewusst zur Grundlage unseres sozialpädagogischen Handelns machen. Eine gleichnamige Projektidee im Jahr 2020 markierte den Beginn der strukturierten Auseinandersetzung mit diesem Anspruch. Wir wollen Beteiligungschancen erweitern, wir wollen Kinderschutz erhöhen und wir wollen Förderung verbessern.
Mehr Spielraum für Kinderrechte schaffen heißt für uns:
Zum einen ideell, die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Kinderrechte ins Bewusstsein rücken und zur Maxime, zum Leitfaden von Jugendhilfe und von sozialpädagogischen Handeln machen.
Zum anderen strukturell und auf der Handlungsebene versuchen, tatsächlich im täglichen Handeln die Kinderrechte als messbare Grundlage zu verwenden.
Viel wurde in den vergangenen Jahren bei der Umsetzung der Kinderrechte-Konvention erreicht. In unserer sozialpädagogischen Praxis begegenen uns in allen Feldern Kinder und Jugendliche, für die das noch nicht gilt, die aus unterschiedlichen Gründen bei umfassender gesellschaftlicher Teilhabe benachteiligt sind. Ihnen ist gemeinsam , dass sie eine Verhaltens- oder Herkunfts- oder Merkmalszuschreibung haben, die ihnen Beteiligung, Wohlergehen und Entwicklung erschweren oder sie verhindern. Um es in der Sprache der Kinderrechte zu nennen: Es sind Kinder, die nach der Flucht Schutz in Berlin suchen, es sind Kinder, denen elterliche Fürsorge fehlt, Kinder die aufgrund von Behinderung oder emotional-sozialen Besonderheiten Förderung benötigen und es sind Kinder, deren Gesundheit, deren Bildungsstand und deren Spiel- und Freizeitbedingungen Defizite aufweisen.
Unsere sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen sind geschult und sensibilisiert, Kinderrechte jederzeit als konkrete Handlungsgrundlage zu reflektieren und sie als Orientierungspunkt für ihr zielgerichtetes pädagogisches Agieren zu berücksichtigen. Wir wünschen uns in jeder Hilfeplanung und in jedem sozialpädagogischen Angebot die Fragen: Ist das Recht auf Gleichbehandlung gegeben? Können wir im Lauf der Maßnahmen sicher stellen, dass es umgesetzt sein wird? Ist das Recht auf gesunde Entwicklung/ gesunde Ernährung berücksichtigt – das Recht auf Bildung und umfassende schulische Teilhabe – auf elterliche Fürsorge – auf Achtung der Privatspäre und der persönlichen Würde – auf Schutz vor Gewalt – das Recht auf Betreuung und Gleichbehandlung bei Behinderung – das Recht auf Schutz für junge Menschen auf der Flucht vor Krieg und Katastrophen – sind alle diese und weitere Rechte in ihrer Umsetzung gesichert?
Der Träger, als Leitträger für diverse Kinderrechte-Projekte im Stadtbezirk Lichtenberg kooperiert mit Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit in spezifischen Kinderrechte-Projekten seit 2012! Durch unsere enge Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendbeteiligungs/ Kinderrechte-beauftragten des Bezirkes Lichtenberg ist die Verzahnung des Projektes in bezirkliche Prozesse und seine Außenwirkung gesichert. In der Lichtenberger Kinderrechte-AG können wir die Anliegen wirksam potenzieren. Die Stadtteilkoordinatorin und die Fachliche Steuerung Schule/Jugendhilfe im JA begleiten das Projekt inhaltlich. In Fachgremien (z.B. AGen nach §78 SGB VIII) und im Jugendhilfeausschuss des Bezirkes Lichtenberg bringen wir es zur Darstellung und zur Diskussion.